Ausbildung zum Heilpraktiker – Bereich Heilpraktiker Psychotherapie
Heilpraktiker Psychotherapie online Schule
HP-Psychotherapie
Die Ausübung von Psychotherapie ist in Deutschland rechtlich geregelt und darf nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation, psychologischen Psychotherapeuten sowie von Heilpraktikern/ HP-Psychotherapie beruflich nachgegangen werden. Der HP-Psychotherapie darf ausschließlich psychische Erkrankungen behandeln. Voraussetzung ist das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt.
Immer mehr Menschen suchen professionelle psychotherapeutische Begleitung. In unserer Gesellschaft, die von „Selbstoptimierung und Druck“ geprägt ist und durch zum Beispiel die sogenannte Coronakrise sind die Menschen verunsichert, haben die Angst im Nacken oder sind traurig und / oder depressiv. Hinzu kommen Konflikte im Arbeitsumfeld, Beziehungsprobleme und Sinnkrisen. Ein riesiges Tätigkeitsfeld! Hier kann der HP-Psychotherapie ohne Intervention eines diplomierten Psychologen ausgezeichnet Unterstützung und Hilfe anbieten.
Lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen zu können
- Sie müssen mindestens 25 Jahre zum Prüfungszeitpunkt sein, da der Beruf des Heilpraktikers eine gewisse persönliche Reife voraussetzt.
- Mindestens Volksschul-/Hauptschulabschluss.
Es ist mindestens ein Hauptschulabschluss nötig. Als Nachweis reicht eine beglaubigte Zeugniskopie. - Körperliche und geistige Eignung:
Es muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass Sie keine körperlichen und geistigen Einschränkungen haben, die Sie an der Ausübung des Heilpraktikerberufes behindern könnten. - Keine aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren:
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass Sie aktuell nicht vorbestraft oder wegen einer Straftat verurteilt worden sind. Diesen Nachweis beantragen Sie bei der Stadtverwaltung.